Patienteninfo zum Behandlungsvertrag
Sie können als Patient in unserer Praxis auf Transparenz, Fairness und Service von Anfang an vertrauen.
Nachfolgend möchten wir Sie über die Inhalte eines Behandlungsvertrages informieren, den wir mit Ihnen vor Ihrer Therapie individuell und schriftlich vereinbaren. Das ist notwendig, damit wir unseren rechtlichen Verpflichtungen nachkommen können.
Mit Ihrer Unterschrift erkennen Sie unsere Behandlungs- und Rechnungskonditionen, die Behandlungspreise gemäß Preisaushang sowie das Ihnen genannte Honorar an.
Therapeutisch indizierte Heilmittelverordnungen sind ernst zu nehmen.
Nicht wahrzunehmende Termine müssen an Werktagen mindestens 24 Stunden vorher telefonisch oder persönlich (keine SMS und/oder E-Mail) abgesagt werden. Nicht rechtzeitig abgesagte Termine können Ihnen gemäß §615 BGB privat mit pauschal € 10,- in Rechnung (Ausfallrechnung) gestellt werden. Ihre Krankenkasse übernimmt diese Kosten nicht.
Sie erklären sich bereit, nach Aufforderung ein ärztliches Attest vorzulegen, wenn zwei aufeinander folgende Termine von Ihnen abgesagt werden. Gesetzliche Zuzahlungen gemäß § 61 SGB V sind in voller Höhe bis spätestens zum zweiten Behandlungstermin zu entrichten. Sollte Ihre Krankenkasse Kosten nicht ersetzen, ohne dass dies im Verantwortungsbereich der Therapeutin/des Therapeuten liegt, so tragen Sie diese selbst.
Sie erklären sich bereit, Zahlungen fristgerecht zu leisten, um in der Praxis die Verwaltungskosten gering zu halten. Da Sie Vorab-Dienstleistungen in Anspruch nehmen, können nicht fristgerecht geleistete Zahlungen kostenpflichtig angemahnt werden. Entstehende Zusatzkosten durch Bearbeitungs- und/oder Mahngebühren sind von Ihnen zu zahlen und können, wie auch der Rechnungsbetrag, rechtlich eingefordert werden.
Sie erklären sich einverstanden mit der Weitergabe Ihrer persönlichen Daten an externe Abrechnungsstellen – ausschließlich zur Abrechnung in Verbindung mit Heilmittelverordnungen und Behandlungen.
Die Haftung der Praxis Physiokonzept S.Elling & Ch.Weigt für Sach- und Vermögensschäden wird für alle Fälle von Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Unberührt bleibt eine weitergehende Haftung – auch in Bezug auf Mitarbeiter – für Vorsatz.
Wir werden Sie zudem über Art, Umfang, Durchführung, zu erwartende Folgen und Risiken der Maßnahmen sowie ihre Notwendigkeit, Dringlichkeit, Eignung und Erfolgsaussichten im Hinblick auf die Diagnose und Therapie aufklären.
Mit dem Behandlungsvertrag willigen Sie in die durchzuführenden Behandlungsmaßnahmen ein.